Unternehmensbewertung
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CORPORATE FINANCE

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen und Veränderungen im Gesellschafterkreis erfordern häufig eine objektive und nachvollziehbare Bewertung. PEPPERMIND erstellt fundierte Unternehmens- und Anteilsbewertungen und unterstützt bei der Ermittlung angemessener Abfindungen, Ausgleichszahlungen und Umtauschverhältnissen.



  • Sqeeze-out

Bei einem aktienrechtlichen oder verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out sind die Anteile der Minderheitsgesellschafter:innen angemessen abzufinden. Wir erstellen unabhängige Sachverständigengutachten zur Ermittlung und Dokumentation des angemessenen Abfindungsbetrags. 



  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Beim Abschluss von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen sind regelmäßig angemessene Abfindungen beziehungsweise Ausgleichszahlungen zu bestimmen. Wir ermitteln die relevanten Unternehmens- und Anteilswerte und dokumentieren die Ergebnisse in nachvollziehbaren Sachverständigengutachten.



  • Umgründungen / Verschmelzungen

Bei Verschmelzungen und anderen Umgründungsmaßnahmen unterstützen wir mit fundierten Bewertungen. Dazu gehören insbesondere die Ableitung angemessener Abfindungen sowie die Ermittlung und Plausibilisierung von Umtauschverhältnissen.



  • Sacheinlagen

Werden Unternehmensanteile oder immaterielle Vermögenswerte als Sacheinlage eingebracht, ist eine belastbare Wertgrundlage erforderlich. Wir bewerten die eingebrachten Vermögenswerte und erstellen die benötigte Bewertungsdokumentation.ir unterstützen bei der belastbaren Wertfindung für die Einlage von immateriellen Vermögensgegenständen bzw. Unternehmensanteilen.



  • Gesellschafterwechsel

Der Eintritt oder Austritt von Gesellschafter:innen macht häufig eine Bewertung des Unternehmens oder einzelner Anteile erforderlich. Unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ermitteln wir eine nachvollziehbare Wertgrundlage für die Transaktion oder Abfindung.



Sie benötigen eine unabhängige Bewertung oder möchten einen konkreten Bewertungsanlass besprechen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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